börsengängige Wertpapiere
- börsengängige Wertpapiere
Börsengängigkeit bedeutet die Handelbarkeit eines Wertpapiers an der Börse. Sie ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden: (1) die Fungibilität des Wertpapiers, d.h. seine Vertretbarkeit durch ein anderes Wertpapier derselben Art und desselben Ausstellers; (2) den Umfang des an der Börse zugelassenen Kapitals, der die Liquidität des Wertpapiers beeinflusst (⇡ Marktkapitalisierung); (3) das Standing der emittierenden AG.
- Vgl. auch ⇡ Börsennotierung.
Lexikon der Economics.
2013.
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